Die beiden "neuen" Standards XBau und XPlanung sind auf der Sommersitzung des IT-Planuungsrates am 22.06.2017 beraten worden. Die Standards befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Das Datenaustauschformat XPlanung ermöglicht künftig den verlustfreien Austausch von Planungsdaten wie Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren. Planungsrelevante Daten können damit der Wirtschaft, den Trägern öffentlicher Belange und der breiten Öffentlichkeit einfacher und qualitativ viel besser als bisher zur Verfügung gestellt und moderne eGovernmentprozesse aufgebaut werden - ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Transparenz. Die Beschlüsse der 23.Sitzung des Rates werden in der kommenden Woche veröffentlicht werden, vgl. auch 23.Sitzung IT-Planungsrat Damit geht es in Sachen XPlanung weiter zügig voran, denn auch die Raumordnung ist mittlerweile auf höchster Ebene einbezogen, vgl. auch 42. Ministerkonferenz für Raumordnung Zur Verbindlichkeit von XPlanungbedarf es in Baden-Württemberg nun keiner weiteren Gesetze oder Verordnungen, da es im §17 des E-Governmentgesetz BW heißt: „Vom IT-Planungsrat verbindlich beschlossene, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- oder IT-Sicherheitsstandards … sind … durch die Behörden bei den von ihnen eingesetzten informationstechnischen Systemen einzuhalten.“ Bei XPlanung handelt es ich eindeutig um einen solchen Standard, der noch im Sommer 2017 durch Beschluss des IT-Planungsrates verbindlich werden wird. Daraus ergeben sich unmittelbare Folgen für die hier zuständigen Städte und Gemeinden, die sich auf diese Situation fachlich und technisch einstellen sollten. Aus den Daten zu XPlanung lassen sich zudem die im INSPIRE-Themenbereich Bodennutzung anfallenden Verpflichtungen ohne großen Zusatzaufwand bedienen. Wer also XPlanung bedient, bedient INSPIRE quasi automatisch mit, da die Anforderungen von XPlanung über die von INSPIRE deutlich hinausgehen. Ein möglicher Weg zur Umsetzung der Anforderungen von XPlanung und INSPIRE wird den Kommunen im Positionspapier zur Kommunalen INSPIRE-Betroffenheit und in entsprechenden Handlungsempfehlungen und -leitfäden aufgezeigt.
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