Die Landesregierung BW hat am 31. Januar 2017 analog zum Vorgehen des Bundes vor einiger Zeit standardisierte Lizenzen für offene Geodaten (Open-Geodata) in der Geodateninfrastruktur und die konsequente Georeferenzierung elektronischer Register auf Grundlage der Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster beschlossen. Was heißt das konkret? - Standardisierte Lizenzen (Datenlizenz Deutschland 2.0) erlauben jetzt die einfache Kombination der von Behörden als Open-Data kostenfrei bereitgestellten Geodaten
- Die Georeferenzierung elektronischer Register, in denen der Raumbezug über Adress-, Flurstücks-, Gebietsangaben enthalten ist, ermöglicht die raumbezogene Exploration von Daten.
Der Beschluss soll nun auch von den Landesbehörden und - was viel entscheidender ist , entsprechend der Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden im Begleitausschuss GDI-BW - auch von Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden umgesetzt werden. Damit steht einer weiteren Digitalisierung von dieser Seite nichts mehr entgegen. Registerdaten werden künftig damit auch räumlich erschlossen werden können. Das LGL stellt zu den Themen zwei Publikationen zum Download bereit: Leitfaden zur Lizenzierung offener Geodaten und -dienste Hinweise zur Georeferenzierung von Registern und sonstigen Datensätzen (nach §14 ÉGovG und $12 EGovG BW)
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